Führerscheinklassen
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (Stand 01.01.2017)
Allgemeines
- Alle ab 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Die darin dokumentierte Fahrerlaubnis bleibt nach dem sogenannten Besitzstandrecht unbefristet erhalten. Ausgenommen sind die Fahrerlaubnisklassen die einer Befristung unterliegen. Hier setzt die Neuausstellung eine Gesundheitsuntersuchung voraus.
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen ist 5 Jahre gültig
- Definition des prüfbescheinigungspflichtigen Mofas: einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor- auch ohne Tretkurbel- wenn die Bauart die Gewähr bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
- Für das Fahren eines Personentransporters (Segway) im öffentlichen Straßenverkehr ist mindestens die Prüfbescheinigung für das Mofa erforderlich.
- Definition des prüfbescheinigungsfreien Krankenfahrstuhls: einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb , einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm.
- Für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. D1, D1E, D oder DE ist neben der entsprechenden Fahrerlaubnis eine zusätzliche Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich.
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Diese zusätzliche Fahrerlaubnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.