Die Klasse L gehört aktuell nicht zu meinem Ausbildungsangebot. Damit du trotzdem einen verlässlichen Überblick hast, findest du hier die wichtigsten Fakten.
Das darfst du damit fahren
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h – auch in Kombination mit Anhängern.
Mindestalter
Mindestalter 16 Jahre.
Voraussetzungen
Kein Vorbesitz nötig.
Du suchst eine Fahrschule für die Klasse L? Frag am besten gezielt bei Fahrschulen mit passendem Fuhrpark (z. B. Lkw oder Bus) nach – ich helfe dir gern bei der Einordnung, welche Klasse du wirklich brauchst.
Unklare Fachbegriffe rund um Führerschein und Fahrschule? Schau ins Glossar.
