Hier findest du die wichtigsten Begriffe rund um Führerschein und Fahrschule bei der Fahrschule Willi Sauer in Oberursel kurz und verständlich erklärt – von Anhängerführerschein bis Vorfahrtsregeln. Klick einfach auf einen Begriff, um die Erklärung aufzuklappen.
Inhaltsverzeichnis
- A1 – Motorradführerschein
- A2 – Motorradführerschein
- A – Motorradführerschein
- Anhängerführerschein (Klasse BE)
- Ausbildungsnachweis
- Automatikführerschein
- B – Führerscheinklasse
- B96 – Anhängererweiterung
- B196 – Erweiterung für Leichtkrafträder
- B197 – Pkw-Führerschein mit Schaltkompetenz
- BE – Führerscheinklasse
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Beratung zur Führerscheinausbildung
- Bußgeldkatalog
- Dauer der Führerscheinausbildung
- Durchfallquote
- Erste Hilfe
- Erweiterung des Führerscheins
- Fahranfänger
- Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
- Fahrerlaubnis
- Fahrlehrer/-in
- Fahrschulausbildung
- Fahrschüler
- Fahrschulwagen (Ausbildungsfahrzeug)
- Fahrsicherheit
- Fahrsimulator (Simulatorstunden)
- Fahrstunde
- Fahrzeugbedienung
- Führerschein
- Führerschein auf Probe (Probezeit)
- Führerscheinklassen
- Führerscheinprüfung
- Grundbetrag
- Grundfahraufgaben
- Klasse B – siehe B
- Klasse BE – siehe BE
- Kosten des Führerscheins
- Kraftfahrzeug
- Lern-App
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Pkw-Führerschein
- Praktische Fahrprüfung
- Prüfungsangst
- Prüfungsgebühren
- Prüfungsvorstellung
- Schaltwagen
- Sehtest
- Sicherheitsabstand
- Sonderfahrten
- Theorieprüfung
- Theorieunterricht
- Verkehrsbeobachtung
- Verkehrszeichen
- Vorfahrtsregeln
- Wiederholungsprüfung
- Zulässige Gesamtmasse
A1 – Motorradführerschein
Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 16 Jahre.
A2 – Motorradführerschein
Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
A – Motorradführerschein
Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Fahren von Krafträdern ohne die Leistungsbeschränkungen der Klassen A1 und A2. Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 24 Jahre für den Direkteinstieg oder 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Für bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge gelten abweichende Altersvoraussetzungen.
Anhängerführerschein (Klasse BE)
Zusatzqualifikation zur Klasse B, mit der du einen Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen darfst, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger insgesamt mehr als 3.500 kg wiegt. Praktische Ausbildung und Prüfung mit Gespann sind Pflicht.
Ausbildungsnachweis
Dokument (auch Ausbildungsbescheinigung genannt), in dem deine Fahrschule alle absolvierten Theorie- und Praxisstunden festhält. Du brauchst ihn, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Automatikführerschein
Die praktische Ausbildung und Prüfung können auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen. Welche Fahrzeuge anschließend gefahren werden dürfen, hängt von den eingetragenen Schlüsselzahlen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei der Ausbildung nach B197 ist auch das Fahren von Schaltwagen erlaubt.
B – Führerscheinklasse
Die Klasse B ist der klassische Pkw-Führerschein. Sie berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Bestimmte Anhänger dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
B96 – Anhängererweiterung
Mit der Schlüsselzahl B96 darf eine Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gefahren werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber höchstens 4.250 kg beträgt. Voraussetzung ist eine besondere Schulung.
B196 – Erweiterung für Leichtkrafträder
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Krafträder der Klasse A1 fahren. Dazu gehören unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren und der mindestens fünfjährige Besitz der Klasse B sowie eine vorgeschriebene Fahrerschulung. Eine praktische oder theoretische Prüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.
B197 – Pkw-Führerschein mit Schaltkompetenz
Bei der Ausbildung nach B197 erfolgt die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich werden die vorgeschriebenen Schaltkompetenzen im Rahmen der Ausbildung nachgewiesen. Damit darf anschließend sowohl Automatik als auch Schaltwagen gefahren werden, ohne dass die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge eingetragen wird.
BE – Führerscheinklasse
Die Klasse BE berechtigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis höchstens 3.500 kg.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Beim begleiteten Fahren kann die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Für die Begleitperson gelten gesetzliche Voraussetzungen.
Beratung zur Führerscheinausbildung
Vor Beginn der Ausbildung ist es sinnvoll, sich über den Ablauf, die Voraussetzungen, die benötigten Unterlagen und die voraussichtlichen Kosten zu informieren.
Bußgeldkatalog
Offizielle Liste, die festlegt, welches Bußgeld, wie viele Punkte in Flensburg und ob ein Fahrverbot bei welchem Verkehrsverstoß droht – zum Beispiel bei zu schnellem Fahren oder Handynutzung am Steuer.
Dauer der Führerscheinausbildung
Wie lange die Ausbildung dauert, hängt unter anderem von der persönlichen Lernentwicklung, der Verfügbarkeit von Fahrstunden, dem Theorieunterricht und den Prüfungsterminen ab. Eine feste Dauer kann deshalb nicht pauschal zugesagt werden.
Durchfallquote
Die Durchfallquote bezeichnet den Anteil der Prüfungsteilnehmer, die eine theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehen. Sie kann je nach Prüfung, Zeitraum und Bezugsgruppe unterschiedlich ausfallen.
Erste Hilfe
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe erforderlich. Die konkreten Anforderungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Erweiterung des Führerscheins
Wer eine zusätzliche Führerscheinklasse erwerben möchte, muss die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. Je nach Klasse sind theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfungen erforderlich.
Fahranfänger
Als Fahranfänger werden Personen bezeichnet, die erst seit kurzer Zeit selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen. Besonders wichtig sind in dieser Phase vorausschauendes Fahren, ausreichender Sicherheitsabstand und die Beachtung der Verkehrsregeln.
Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
Im Fahreignungsregister werden bestimmte Verkehrsverstöße und die dafür vorgesehenen Punkte erfasst. Je nach Punktestand können Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde folgen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen.
Fahrerlaubnis
Die rechtliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nicht zu verwechseln mit dem Führerschein – das ist nur das Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist.
Fahrlehrer/-in
Ausgebildete Fachkraft mit staatlicher Fahrlehrererlaubnis, die dich in Theorie und Praxis auf die Prüfung vorbereitet – und dir zeigt, wie man wirklich sicher fährt, nicht nur irgendwie besteht.
Fahrschulausbildung
Die gesamte Ausbildung vom ersten Theorietermin bis zur bestandenen Prüfung – umfasst Pflichtstunden in Theorie, normale Fahrstunden und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Fahrschüler
Ein Fahrschüler ist eine Person, die sich in der Fahrausbildung befindet, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben oder ihre Fahrkenntnisse zu erweitern.
Fahrschulwagen (Ausbildungsfahrzeug)
Speziell ausgestattetes Auto mit zusätzlichen Spiegeln, Doppelpedalen für den Fahrlehrer und Fahrschulschild, in dem deine Fahrstunden stattfinden.
Fahrsicherheit
Fahrsicherheit bedeutet, das Fahrzeug sicher zu beherrschen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Fahrsimulator (Simulatorstunden)
Manche Fahrschulen bieten Übungsstunden am Simulator an, um zum Beispiel Gefahrensituationen gefahrlos zu üben, bevor es auf die echte Straße geht.
Fahrstunde
In einer Fahrstunde werden praktische Fahrfertigkeiten vermittelt und geübt. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugbedienung, Verkehrsbeobachtung, Abbiegen, Einparken und das Fahren in unterschiedlichen Verkehrssituationen.
Fahrzeugbedienung
Zur Fahrzeugbedienung gehören unter anderem Lenken, Bremsen, Beschleunigen, Schalten und die Nutzung der Bedienelemente. Die sichere Bedienung ist eine wesentliche Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Führerschein
Der Führerschein ist das Dokument, das die erteilte Fahrerlaubnis nachweist. Welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen, richtet sich nach den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen und gegebenenfalls zusätzlichen Schlüsselzahlen.
Führerschein auf Probe (Probezeit)
Die ersten zwei Jahre nach deiner Prüfung. In dieser Zeit gelten strengere Regeln: Bei bestimmten Verstößen (A-Verstöße) musst du ein Aufbauseminar besuchen, sonst wird die Probezeit verlängert.
Führerscheinklassen
Führerscheinklassen legen fest, welche Kraftfahrzeuge eine Person fahren darf. Beispiele sind B für Pkw, BE für Pkw mit bestimmten Anhängern sowie A1, A2 und A für Motorräder. Welche Klassen die Fahrschule tatsächlich anbietet, ist gesondert zu erfragen.
Führerscheinprüfung
Die Führerscheinprüfung besteht je nach Fahrerlaubnisklasse aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide dienen dazu, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Grundbetrag
Der Grundbetrag ist ein Bestandteil der Fahrschulkosten. Er umfasst die im jeweiligen Fahrschulvertrag vereinbarten Leistungen, beispielsweise bestimmte Verwaltungsleistungen und theoretischen Unterricht. Die konkreten Leistungen und der Preis ergeben sich aus der Preisliste der Fahrschule.
Grundfahraufgaben
Praktische Grundübungen wie Einparken, Wenden im engen Raum oder Gefahrenbremsung, die du sicher beherrschen musst, bevor du zur praktischen Prüfung antrittst.
Klasse B – siehe B
Die Klasse B ist die Fahrerlaubnis für Pkw und bestimmte andere Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg.
Klasse BE – siehe BE
Die Klasse BE ist für bestimmte Kombinationen aus einem Pkw und einem schwereren Anhänger vorgesehen.
Kosten des Führerscheins
Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel aus dem Grundbetrag, den praktischen Fahrstunden, gegebenenfalls Sonderfahrten, den Prüfungsleistungen und weiteren möglichen Ausgaben zusammen. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von der Zahl der benötigten Fahrstunden ab.
Kraftfahrzeug
Ein Kraftfahrzeug ist ein durch Maschinenkraft angetriebenes Fahrzeug, das nicht an Bahngleise gebunden ist. Welche Fahrerlaubnis erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab.
Lern-App
Eine Lern-App kann bei der Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung helfen. Sie ermöglicht das Üben von Prüfungsfragen und unterstützt dabei, den Lernfortschritt zu kontrollieren.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Die MPU ist eine Untersuchung, mit der die Fahreignung einer Person beurteilt werden kann. Sie kann beispielsweise nach bestimmten Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten oder bei einer entsprechenden Punkteproblematik angeordnet werden. Der umgangssprachliche Ausdruck „Idiotentest“ ist nicht die offizielle Bezeichnung.
Pkw-Führerschein
Der Pkw-Führerschein ist üblicherweise die Fahrerlaubnis der Klasse B. Er berechtigt zum Fahren der gesetzlich festgelegten Fahrzeugarten und Gewichte dieser Klasse.
Praktische Fahrprüfung
In der praktischen Prüfung muss der Prüfling zeigen, dass er ein Fahrzeug sicher und selbstständig führen, Verkehrsregeln beachten und auf unterschiedliche Verkehrssituationen angemessen reagieren kann.
Prüfungsangst
Prüfungsangst ist die Nervosität oder Anspannung, die vor oder während einer Prüfung auftreten kann. Eine gute Vorbereitung, ausreichend Übung und eine vertraute Prüfungsroutine können helfen, die Anspannung zu reduzieren.
Prüfungsgebühren
Für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung fallen Gebühren an. Die Gebühren der Prüforganisation und die Kosten für die Vorstellung zur Prüfung durch die Fahrschule sind voneinander zu unterscheiden.
Prüfungsvorstellung
Die Prüfungsvorstellung ist die organisatorische und gegebenenfalls praktische Begleitung der Anmeldung und Durchführung einer Prüfung durch die Fahrschule. Welche Leistungen berechnet werden, ergibt sich aus der Preisliste und dem Fahrschulvertrag.
Schaltwagen
Ein Schaltwagen verfügt über ein manuell bedientes Schaltgetriebe. Der Fahrer wählt die Gänge selbst und betätigt beim Schalten die Kupplung.
Sehtest
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein geeigneter Nachweis über das Sehvermögen erforderlich. Der Sehtest wird bei einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt.
Sicherheitsabstand
Der Sicherheitsabstand ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Er muss so gewählt werden, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung ausreichend Reaktions- und Bremsweg zur Verfügung stehen.
Sonderfahrten
Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten. Bei der Klasse B gehören dazu Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Die Anzahl richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Theorieprüfung
In der theoretischen Prüfung werden die Kenntnisse der Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Gefahrenlehre und weiterer prüfungsrelevanter Themen abgefragt. Sie wird in der Regel am Computer durchgeführt.
Theorieunterricht
Im Theorieunterricht werden die notwendigen Kenntnisse für eine sichere und verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt. Dazu gehören Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten in Gefahrensituationen und umweltbewusstes Fahren.
Verkehrsbeobachtung
Verkehrsbeobachtung bedeutet, die Verkehrssituation aufmerksam zu erfassen und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören der Blick in Spiegel, der Schulterblick und die Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer.
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen regeln, warnen oder informieren Verkehrsteilnehmer. Sie müssen erkannt und entsprechend ihrer Bedeutung beachtet werden.
Vorfahrtsregeln
Vorfahrtsregeln bestimmen, welcher Verkehrsteilnehmer an einer Kreuzung oder Einmündung zuerst fahren darf. Dabei sind unter anderem Verkehrszeichen, Ampeln und die Regel „rechts vor links“ zu beachten.
Wiederholungsprüfung
Wer eine theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, kann sie nach den geltenden Vorgaben wiederholen. Ob und wann eine erneute Prüfung möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen.
Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller beziehungsweise in den Fahrzeugpapieren festgelegte maximale Gesamtgewicht eines Fahrzeugs einschließlich Ladung und Insassen. Sie ist unter anderem für die Zuordnung zu Führerscheinklassen wichtig.
Hinweise zu den Kosten
Die aktuellen Preise der Fahrschule Willi Sauer findest du auf der Preisliste der Website. Paketpreise dienen als Beispielpreise und stellen keine verbindliche Garantie für die Gesamtkosten dar. Je nach individuellem Lernfortschritt und der Zahl der zusätzlich benötigten Fahrstunden kann sich der Gesamtpreis ändern.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Gebühren und Anforderungen sind von den betrieblichen Preisen der Fahrschule zu unterscheiden.
Kontakt und Ergänzungen
Du hast einen Begriff vermisst oder eine Frage dazu? Sprich mich einfach beim nächsten Termin an.
