
Mit der B196 darfst du mit deinem Autoführerschein auch 125er fahren – ganz ohne Prüfung. Hier erfährst du, was du damit fahren darfst, welche Voraussetzungen gelten und wie die Schulung bei mir abläuft.
B196 auf einen Blick
- Mindestalter: 25 Jahre
- Fahrzeug: Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW
- Voraussetzung: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Prüfung: keine – stattdessen eine Schulung bei mir
Das darfst du damit fahren
Mit der B196 darfst du in Deutschland Leichtkrafträder fahren – also Motorräder und Roller mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg – auch mit Beiwagen.
Streng genommen ist die B196 keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung deiner Klasse B: Sie wird als Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eingetragen.
Mindestalter
Mindestalter 25 Jahre.
Voraussetzungen
Du besitzt die Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Eine Prüfung beim TÜV gibt es nicht – stattdessen absolvierst du bei mir eine Fahrerschulung mit mindestens 4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis (je 90 Minuten).
Nach der Schulung bekommst du eine Teilnahmebescheinigung. Damit beantragst du beim Straßenverkehrsamt die Eintragung der Schlüsselzahl 196 – spätestens ein Jahr nach Abschluss der Schulung. Sobald sie eingetragen ist, darfst du losfahren.
Gut zu wissen
Die B196 gilt nur in Deutschland. Außerdem zählt sie nicht als Vorbesitz der Klasse A1 – wer später auf die Klasse A2 aufsteigen möchte, braucht dafür eine reguläre Ausbildung mit Prüfung.
Was kostet die B196?
Die genauen Preise für die B196-Schulung erfährst du gerne persönlich vor Ort im Gespräch.
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